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Alte Kessel sind ein Kostenrisiko

Trotz guter Messprotokolle vom Schornsteinfeger für einen alten Heizungskessel, kann der Heizkessel einen zu hohen Energieverbrauch haben. Das Problem bei der Messung ist die Nichtberücksichtigung eines potenziellen Wärmeverlusts über die Oberfläche des Kessels, einer überhöhten Heizwassertemperatur oder einer überhöhten Heizleistung.

Ein alter, aber noch funktionstüchtiger Heizungskessel birgt zusätzlich die Gefahr von Störungen und Ausfällen, welche Reparaturen nach sich ziehen.

Reparaturen sind unweigerlich mit ungeplanten Kosten verbunden. Bei einem Komplettausfall in der Heizperiode ist zudem ein schneller Austausch erforderlich. In der Spontanität bleibt oft keine Zeit für Überlegungen bezüglich eines Energieträgerwechsels oder der Einbindung erneuerbarer Energien. Mit einem im Voraus geplanten Umstieg lässt sich die optimale Lösung im Vorfeld ermitteln.

Den Verbrauchern stehen dabei in der Regel folgende Technologien zur Auswahl:

  • Gasbrennwertkessel
  • Holzheizung
  • Ölbrennwertkessel
  • Solarthermie

Austauschpflicht aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz beinhaltet eine Austauschpflicht für öl- und gasbetriebene Heizkessel, welche mehr als 30 Jahre Bestand haben.

Somit betrifft es alle Heizkessel, die 1991 oder früher eingebaut wurden. Neben der Austauschpflicht gibt es seit Anfang diesen Jahres Zuschüsse von bis zu 45% beim Heizungstausch. Die Kosten für den Austausch müssen somit nicht allein getragen werden.

Austausch des Heizkessels

Bei einem Austausch des Heizkessels ist die Einbeziehung eines qualifizierten Fachbetriebes empfehlenswert.

Zusätzlich zum Austausch des Heizkessels sollte über die Modernisierung der Heizkörper, des Thermostats und der Heizungspumpe nachgedacht werden. Auch hier besteht das Potenzial einer Kostensenkung, welche sich mittel- und langfristig rentiert.

Soweit eine Öl- oder Gasheizung vorhanden ist, kann der bisherige Brennstoff weiterhin genutzt werden. Lediglich in Baden-Württemberg ist beim Sanieren der Einsatz von regenerativen Energien in Höhe von 15% vorgeschrieben.

Die neuen Förderbedingungen, welche seit Januar 2021 gelten, besagen, dass ausschließlich Hybrid- und Umweltheizungen mit Fördermitteln bezuschusst werden. Die Fördermittel sind bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) erhältlich und bewegen sich zwischen 20% und 45%.

Wir von Bad Lang beraten Sie gern! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Bild: Pixabay.com

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